Neubabylonische Urkunden: Die Geschäftsurkunden der Familie Egibi moreIn: J. Renger (ed.): Babylon: Focus mesopotamischer Geschichte, Wiege früher Gelehrsamkeit, Mythos in der Moderne. 2. Internationales Colloquium der Deutschen Orient-Gesellschaft, 24.-26. März 1998 in Berlin. Saarbrücken: Saarbrücker Druckerei und Verlag 1999, pp. 343–364. |
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BABYLON:
FOCUS MESOPOTAMISCHER GESCHICHTE,
WIEGE FRUHER GELEHRSAMKEIT,
MYTHOS IN DER MODERNE
2. Internationales Colloquium
der Deutschen Orient-Gesellschaft
24.-26. Marz 1998
in Berlin
Im Auftrag des Vorstands
der Deutschen Orient-Gesellschaft
herausgegeben von
Johannes Renger
1999
in Kommission bei
SDV Saarbrucker Druckerei und Verlag
Neubabylonische Urkunden:
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi
Cornelia Wunsch, Perth, Australien*
Aus neubabylonischer und friihachamenidischer Zeit, d.h. dem sechsten
und friihen funften Jahrhundert v. Chr., ist eine groBe Zahl von Urkunden
uberliefert, die aus den Archiven einiger wohlhabender Familien aus Babylon
stammen und deren private Geschafte zum Gegenstand haben: Grundstiicks-
und Sklavenkaufe, Vermietungen und Verpachtungen, Darlehen oder Zahlun-
gen von Silber, Lieferungen von Naturalien sowie Urkunden uber familienin-
terne Vermogensangelegenheiten wie Erbteilungen und Mitgiften. Diese Ta-
feln sind in den Wohnhausern aufbewahrt worden. Leider laBt sich nur darii-
ber spekulieren, welchen auBergewohnlichen Umstanden wir es zu verdanken
haben, daB geschlossene Gruppen von Texten an Ort und Stelle die Jahrhun-
derte iiberdauerten, denn sie kamen bei Raubgrabungen im letzten Jahrhun-
dert ans Licht und gelangten in den Antikenhandel, so daB weder der genaue
Fundort noch Einzelheiten uber ihre Auffindung dokumentiert sind.
Betrachtete man diese Funde damals zunachst als von minderem Interesse,
da sie weniger spektakulare Neuigkeiten als Konigsinschriften und literari-
sche Texte zu enthalten versprachen, so konnte man, da sie datiert waren,
zumindest neue Erkenntnisse zur Chronologie erwarten, ein Umstand, der
ihren Erwerb durch Museen zu rechtfertigen schien.
Entdeckung, Ankauf, Inventarisierung
Anfang der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts war man erstmals auf
grofle Mengen solcher Texte gestoBen, wie spater (aus zweiter und dritter
Hand) berichtet wurde:
"Wahrend heftiger Regenfalle, die in Mesopotamien wahrend der feuchten
Jahreszeit haufig auftreten, wird die Oberflache von Tells und Hiigeln, die
alte Siedlungen und Gebaude markieren, haufig um einige FuB weggewa-
' Universitat Heidelberg und University of Western Australia (Perth), Postanschrift: Anton-
Graff-Str. 10b, D-01309 Dresden.
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C. Wunsch
schen und die darunterliegenden Schichten liegen bloB. Araber und Juden
aus Hillah und Baghdad pflegen Gruppen von Arbeitern auszuschicken, urn
diese Hiigel nach der feuchten Jahreszeit zu inspizieren und antike Objekte,
die aus dem Boden gewaschen wurden, zu sammeln. Eine solche Gruppe,
die in der Nahe von Hillah beschaftigt war, entdeckte auf einem der Hiigel
eine Menge von irdenen Kriigen, die wie normale Wasserkriige aussahen.
Sie waren mit einer Scherbe verschlossen und mit Bitumen versiegelt. Als
sie geoffnet wurden, stellte man fest, daB sie Tontafeln enthielten. Es hieB,
man habe etwa 3000 bis 4000 Tafeln gefunden."1
Man hatte das umfangreichste und bedeutendste Privatarchiv aus neubaby-
lonischer Zeit entdeckt, das bis heute bekannt ist, das der Familie Egibi.2
Als George Smith auf seiner dritten Orientreise Ende April 1876 in Bagh-
dad eintraf, bestand sein Auftrag darin, diese Tafeln in Augenschein zu neh-
men und fur das Britische Museum zu erwerben.3 Vom Handler Marini
kaufte er zunachst etwa 800 Tontafeln, die er sofort und unter Aufbietung
aller Krafte an Ort und Stelle studierte; erste Erkenntnisse hielt er in seinen
Notizbuchern fest.
Wegen politischer Unruhen und einer Choleraepidemie wurde die Situation
in Baghdad sehr unsicher; Smith wurde daher kurzfristig zuriickbeordert,
konnte aber im letzten Moment noch 2600 Tafeln von Marini kaufen. Weite-
re 600 waren auBerdem noch erhaltlich, man hatte sich jedoch noch nicht
iiber den Kauf geeinigt. George Smith veranlaBte die Verschiffung der Ta-
feln von Basra iiber Indien und Agypten, wahrend er selbst den Ruckweg zu
Land antrat. Auf dieser strapaziosen Reise verstarb er plotzlich und unerwar-
tet in Aleppo.
Die Kisten mit den Tafeln trafen am 3.11.1876 in Liverpool ein und wur-
den am 17. November im Britischen Museum geoffnet. Die Tafeln sind da-
1 Nach Boscawen, W. St. Ch., TSBA 6 (1878), 4 f.
2 Der Familienname Egibi kam in Babylon haufig vor, und in Urkundendes 6. Jh.s v. Chr.
werden weit iiber zweihundert Personen genannt, die von einem Ahnherrn Egibi abstammen,
ohne deshalb nahe miteinander verwandt zu sein. Auch in Uruk gab es Familienzweige dieses
Namens. Wenn im folgenden von "Familie Egibi," "Egibi-Archiv" bzw. "Egibi-Texten" die
Rede ist, so geht es allein urn jenen Familienzweig, dessen Stammbaum auf S. 348 dargestellt
ist, und dessen Urkunden und Briefe dank giinstiger Umstande als geschlossene Gruppe erhal-
ten geblieben sind. Eine Zusammenstellung aller Publikationen, in denen Editionen dieser
Egibi-Texte zu finden sind, ist dem Artikel als Anhang beigefugt.
3 Die folgende Schilderung beruht auf der Darstellung bei Evers, S. M. "George Smith and
the Egibi Tablets," Iraq 55 (1993), 107-117.
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi 345
her unter der Ankaufsnummer 76-11-17 registriert. Dieser Ankauf besteht
iiberwiegend aus Egibi-Urkunden und enthalt einen GroBteil des urspriingli-
chen Archivs, aber es befinden sich darunter auch zahlreiche Texte anderer
Herkunft. Weitere Ankaufe, die bis 1881 das Museum erreichten, enthielten
ebenfalls Egibi-Texte, allerdings in unterschiedlich hohem Grad.4 Das ur-
sprungliche Archiv ist daher iiber fast 20.000 Museumsnummern verstreut.
Kleine Gruppen von Egibi-Texten gelangten iiber den Kunsthandel auch in
andere Museen und Privatsammlungen.
Damit stehen wir beim Egibi-Archiv vor dem gleichen Problem, das sich
grundsatzlich fur alle im Handel erworbenen oder ohne ausreichende archao-
logische Dokumentation ergrabenen Urkunden stellt: Die wichtigste Voraus-
setzung fur eine archivbezogene Auswertung des Materials ist zunachst die
Identifizierung der zusammengehorigen Texte mit Hilfe von Ankaufsnum-
mern und aufgrund innerer Kritierien wie Personennamen, topographischen
Angaben, bestimmten Vertragsarten usw. Dies wiederum kann nur erfolgen,
wenn die Texte vollstandig publiziert vorliegen oder die Originale zuganglich
sind - ein Problem, auf das noch zuriickzukommen sein wird.
Unter den Objekten, die George Smith nach London geschickt hatte, be-
fand sich auch ein Krug,5 von dem das Register angibt, es seien in diesem
GefaB einige der Egibi-Tafeln gefunden worden. Es handelt sich um ein etwa
30 cm hohes GefaB mit breitem Hals, das einmal zur Aufbewahrung von
Raucherwerk gedient haben muB, wie eine Inschrift auf dem Krug angibt.
Ein solches GefaB wurde man eher in magisch-medizinischem Kontext er-
warten, nicht als Behaltnis fur Geschaftsnotizen. Sollte es wirklich Tafeln
enthalten haben (was sein breiter Hals durchaus erlaubt), dann in sekundarer
Verwendung. Ein weiteres gleichartiges GefaB, das beschadigt ist, konnte
I.L. Finkel mit einem Scherben joinen, der aus der 76-11-17-Sammlung
stammt. Man sollte daher die Angabe im Register nicht von vornherein als
unglaubwiirdig abtun.
4 In den folgenden Sammlungen des Britischen Museums konnten Egibi-Texte identifiziert
werden: 51-1-1 (ein Text - Cyr 160 — allerdings mit Fragezeichen dort inventarisiert, Zu-
ordnung wahrscheinlich falsch), 71-3-11 [Nr. 1 = Dar 310 ist damit offenbar der erste Egibi-
Text, der das Britische Museum erreichte, wie bereits von van Driel, G., JEOL29 (1985-86),
50 konstatiert], 75-6-9, 76-1-10, 76-5-15, 76-10-16, 76-11-17 [ein separater Ankauf 76-11-16
existiert nicht, siehe stattdessen unter 76-11-17], 77-4-9, 77-4-17, 77-10-2, 77-11-14, 77-11-
15, 78-5-31, 78-7-30,78-10-23, 78-10-28, 78-11-7,78-11-20, 78-11-30, 79-3-1, 79-4-19, 79-
4-30, 79-7-13, 79-7-30, 80-6-17, 80-10-12, 80-11-12, 81-6-25, 81-11-3, 81-11-13, 85-4-30
[aus der "Sippar"-Sammlung], Sp. (= 78-7-30), Sp. II, Sp. Ill, Rm (= 79-11-8), Rm IV,
DT, K [ein Text, sicher ein Irrlaufer].
5 Walker, C.B.F., "Some Mespopotamian Inscribed Vessels," Iraq 42 (1980), 84-86 (mit
Abbildung): BM 92421.
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C. Wunsch
Unter den Tafeln des Ankaufes 76-11-17 befindet sich z.B. ein kleiner
Text, der pflanzliche Ingredienzien aufzahlt und laut Unterschrift dem "Itti-
Marduk-balatu aus der Familie Egibi, dem Verehrer des Gottes Marduk" ge-
hort hat.6 Wenn auch die Identitat wegen des fehlenden Vatersnamens nicht
eindeutig geklart werden kann, so deutet doch die Akzessionsnummer des
Textes darauf hin, daB wir es mit derselben Person zu tun haben konnten,
die auch in den Geschaftsurkunden bezeugt ist. Dies IaBt vermuten, daB sich
im Archiv nicht nur Tafeln okonomischer Natur befunden haben, sondern
auch andere, die wir in die Kategorie "literarisch" im weitesten Sinne ein-
ordnen konnen. Vorlaufig fehlen aber eindeutige Beweise, etwa in der Form
von Kolophonen.
FORSCHUNGSGESCHICHTE
Die Forschungsgeschichte zum Egibi-Archiv beginnt mit G. Smith, der
viele der Tafeln in nur wenigen Wochen in Baghdad studierte, erste chrono-
logische SchluBfolgerungen in seinen Notizen festhielt und bereits mit der
Ausarbeitung eines Manuskripts begonnen hatte. Seine Leistung IaBt sich erst
heute angemessen wiirdigen, nachdem das Manuskript 1993 von Sheila M.
Evers in ihrem Artikel "George Smith and the Egibi Tablets" (s. Anm. 3)
zuganglich gemacht worden ist. Unter anderem stiitzte sich Smith auf die
Genealogien der in den Urkunden genannten Familien, um die zeitliche Ab-
folge der neubabylonischen und fruhachamenidischen Herrscher zu rekon-
struieren, beobachtete Liicken in der zeitlichen Verteilung der Urkunden und
brachte sie mit den kurzen Regierungszeiten der Usurpatoren Nebukadnezar
III. und IV. sowie Bardia (Smerdis) in Verbindung und registrierte das Vor-
kommen von Schaltmonaten. Seine Ergebnisse stimmen erstaunlich genau
mit dem heute akzeptierten chronologischen Rahmen uberein. Ob seine Ar-
beit von W. St. Boscawen fur seinen Vortrag am 5. 6. 1877 iiber "Babylo-
nian Dated Tablets and the Canon of Ptolemy" konsultiert wurde, IaBt sich
nicht mit Bestimmtheit sagen, aber die Auswahl seiner Beispiele diirfte sich
auf Smiths Notizen stiitzen.
Fur eine eingehende Analyse des Inhaltes dieser Texte war allerdings ihre
Veroffentlichung notwendig. Es ist insbesondere der Pionierleistung Johann
Nepomuk StraBmaiers zu verdanken, daB bereits zum Ende des vergangenen
Jahrhunderts Kopien von Hunderten der Londoner Texte - jedoch bei weitem
6 BM 31071, identifiziert durch Verf., bearbeitet von I. J. Finkel in einem Artikel, der in
der Festschrift fur W. G. Lambert erscheinen wird.
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi
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nicht alien — publiziert vorlagen und damit der Forschung zuganglich wa-
ren.7 Diese bildeten, vermehrt um einige Egibi-Urkunden aus anderen
Sammlungen, den Gegenstand verschiedener Einzeluntersuchungen.8 Zwei
Umstande haben jedoch bislang eine angemessene Bewertung dieses umfang-
reichen, bedeutenden und inhaltlich vielschichtigen Archivs — insbesondere
fur Nicht-Assyriologen — erschwert: Zum einen liegt immer noch ein groBer
Teil der Urkunden nur in Keilschriftkopien vor und ist mit Texten anderer
Herkunft vermischt. Die einzige Arbeit, in der eine vorlaufige Bestandsauf-
nahme gemacht, der Inhalt der Texte in Regestenform erschlossen und eine
thematische Ubersicht gegeben wurde, blieb bedauerlicherweise unpubli-
ziert;9 eine ausfuhrliche Gesamtdarstellung der Geschafte der Familie Egibi
7 Babylonische Texte, siehe im bibliographischen Anhang.
8 Zu nennen sind insbesondere die Arbeiten von Peiser, F. E., Aus dem babylonischen
Rechtsleben (Leipzig, 1890-98), der einen Uberblick iiber die verschiedenen Geschaftstypen
bietet und in Bd. 4, § 10, unter der Uberschrift "Hausgemeinschaft" den Egibis ein eigenes
Kapitel widmet (mit Stammbaum S. 22), sowie von Weingort, S., Das Haus Egibi in neuba-
bylonischen Rechtsurkunden ([Berlin], 1939), und Ungnad, A., "Das Haus Egibi," AfO 14
(1941-44), 57-64, die eine Ubersicht zur Genealogie und Familiengeschichte geben. Die bis
1970 erschienenen Urkunden des Hauptzweiges der Familie wurden in der Habilitationsschrift
von Krecher, J., Das Geschaftshaus Egibi in Babylon in neubabylonischer und achamenidi-
scher Zeit (Miinster/W., 1970) in Regestenform zusammengestellt. Fragestellungenzu Einzel-
aspekten und -perioden gingen folgende Arbeiten nach: van Driel, G., "The Rise of the
House of Egibi. Nabu-ahhe-iddina," JEOL29 (1985-86), 50-67 [Aufstieg der Familie in den
ersten beiden Generationen]; ders., "Neo-Babylonian Agriculture," in BSA 4 (Cambridge,
1988), 121-159 [152-155 zu Grundstiicken der Familie Egibi sowie allgemein zu Aspekten
der Landwirtschaft]; Roth, M. T., "The Women of the Itti-Marduk-balatu Family," JAOS
111 (1991), 19-37 [zu Heiratenund Mitgiften]; Wunsch, C., Die Urkunden des babylonischen
Geschaftsmannes Iddin-Marduk. Zum Handel mit Naturalien im 6. Jahrhundert v.Chr. ( =
Cuneiform Monographs 3, Groningen, 1993) [zur Verbindung der Familien Egibi und Nur-
Sin und einigen Geschaften]; dies., "Die Frauen der Familie Egibi," AfO 42/43 (1995-95),
33-63 [zu Heiraten, Mitgiften und Testamenten]. Egibi-Texte wurden ebenfalls in Untersu-
chungen zu rechtshistorischen Fragestellungen einbezogen: Petschow, H., Die neubabyloni-
schen Kaufformulare (Leipzig, 1939), ders., Neubabylonisches Pfandrecht (Berlin, 1956),
Ries, G., Die neubabylonischenBodenpachtformulare (Berlin, 1976), Lanz, H., Die neubaby-
lonischen £arrd;i«-Geschaftsunternehmen (Berlin, 1976) [148-78 zu den Familien Egibi und
Nur-Sin].
9 Krecher, J., Das Geschaftshaus Egibi ... (s. Anm. 8). Eine Kollation der Urkunden war
dem Autor zwar nicht moglich, er hat aber zahlreiche Anmerkungen zu philologischen Pro-
blemen und Emendationsvorschlage gegeben. Der Inhalt der Urkunden ist in knapper Weise
auf den Punkt gebracht; Querverweise innerhalb des chronologisch geordneten Materials ma-
chen auf sachlich zusammengehorende Texte aufmerksam. Kapitel 5-8 bieten einen fhemati-
schen Index zu den geschaftlichen Aktivitaten. Diejenigen, die einer Kopie dieser Arbeit hab-
haft werden konnten, haben sie stets mit grofiem Gewinn benutzt.
348
C. Wunsch
mit philologischer Bearbeitung des Quellenmaterials wurde nie vollendet.10
Zum anderen fehlt nach wie vor ein Katalog jenes Teiles der Babylon-Samm-
lung, aus dem die meisten Egibi-Urkunden stammen und wo mithin auch
weitere, unpublizierte Texte erwartet werden konnen, deren Publikationdrin-
gend erforderlich ist. Uber die ersten Schritte zur Uberwindung dieser Riick-
stande soli am SchluB die Rede sein.
Die Geschafte der Familie Egibi
Das Bild, das sich aus den bislang publizierten Texten gewinnen laBt, kann
etwa folgendermaBen umrissen werden:
Familie
Stammbaum der Familie Egibi (gekiirzt)
Nur-Stn Egibi
(0) / (NabQVzira-ukin
(1) / Sulaia
(2) Ina-Esagila-ramal oo Iddin-Marduk NabQ-ahhc-lddln co QudaSu
(3) Nupjaja oo Iltl-Marduk-balatu Iddin-NabO Ncrgal-e(ir zwei Schwcslem
(4) Amal-Baba oo Marduk-nasir-apli Nabu-arjbe-bullif Nergal-uiezlb dreiSchwcslem
(5) Susannu oo Nidtntl-Bcl drei Schwestem
ErklUrungen:
Frauen Minner oo F.hepartncr Hauptllnle der Familie Egibi (0)... (5) Gcncraiionen
Die uberlieferten Urkunden stammen aus einem Zeitraum von uber hun-
dert Jahren, von der Zeit Nebukadnezars (604-562) bis zum Beginn von Xer-
xes' (485-465) Regierung. Die altesten dokumentieren die Geschafte von Su-
laja, Sohn des (Nabu)-zera-ukTn, der die erste Generation unseres Familien-
10 A. Ungnad hatte eine Textausgabe als ii. Band der "Neubabylonischen Rechts-und Ver-
waltungsurkunden" in Angriff genommen (s. AfO 14, 1941-44, 57 mit Anm. 2), die jedoch
nicht erscheinen konnte.
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi 349
zweiges reprasentiert. Sie sind in Babylon und kleinen Orten in dessen Um-
gebung ausgestellt und betreffen vor allem den Aufkauf von Naturalien (Ger-
ste und Datteln). Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufstieg des Hau-
. ses Egibi geschah in der zweiten Generation durch Sulajas Sohn Nabu-ahhe-
iddin, der die Geschafte seines Vaters in groBerem Stil fortfuhrte. Der wach-
sende Wohlstand der Familie ist an einer groBen Zahl von Land- und Skla-
venkaufen aus dieser Periode abzulesen. Nabu-ahhe-iddin unterhielt u.a. ge-
schaftliche Kontakte zu Neriglissar (559-556), bevor dieser an die Macht ge-
langte, und profitierte spater von dieser Verbindung. Zur Zeit Nabonids
(555-539) hatte er eine einfluBreiche Stellung als koniglicher Richter in Ba-
bylon inne. Sein Sohn Itti-Marduk-balatu fuhrte die Geschafte in der dritten
Generation bis zum Ende von Cambyses' (529-522) Regierung, ihm folgte
Marduk-nasir-apli zur Zeit des Darius (521-486). Die Urkunde uber die Erb-
teilung in der vierten Generation zwischen Marduk-nasir-apli und seinen
zwei Brudern, die im 14. Jahr des Darius stattfand, legt Zeugnis fur den
Reichtum der Egibis ab: In ihr werden sechzehn Hausgrundstucke und uber
hundert Sklaven aufgefuhrt; die Felder und Dattelpalmgarten sind leider nur
am Rande erwahnt, da sie nicht Gegenstand der Teilung waren. In der fiinf-
ten Generation fuhrte Nidinti-Bel die Geschafte seines Vaters Marduk-nasir-
apli weiter; allerdings sind nur wenige Urkunden iiberliefert, weil das Archiv
zu Beginn von Xerxes' Regierung abbricht.
Die Egibis sind in der friihen Literatur oft als "Bankhaus" charakterisiert
worden,11 da bei ihren Geschaften Transaktionen mit Silber — Zahlungen
durch oder an die Egibis, oftmals im Auftrag Dritter, mit Zinsforderungen
und Pfandbestellungen — einen hohen Stellenwert einnehmen. Dennoch ist
diese Bezeichnung strenggenommen nicht zutreffend, da ein nach modernem
Verstandnis konstituierendes Element des Bankgewerbes fehlt: die Entgegen-
nahme von Deposita zum Zwecke der Gewahrung von Krediten.12 Zwar ha-
ben auch die Egibis verschiedentlich Deposita verwahrt, aber diese "im ver-
siegelten Lederbeutel" ubergebenen Betrage stammten aus Verkaufserlosen
von Vermogensobjekten, derentwegen es zum Rechtsstreit gekommen war
bzw. Klagen vorauszusehen waren. Diese Deposita sind daher eher im Kon-
text von offizieller Amtsausubung zu sehen. Die Egibis selbst liehen entwe-
11 Beispielsweise von Meissner, B., Babylonien und Assyrien (Heidelberg, 1920), Bd. i,
359; Ebeling, E., "Bankhaus," in: R1A, Bd. 1 (Berlin/Leipzig, 1932), 397; Peiser, f. E., Aus
dem Babylonischen Rechtsleben, Bd. 4 (Leipzig, 1898), 22, spricht vom "babylonischen
Rothschildhaus."
12 Vgl. dazu die Argumentation bei Bogaert, R., Les origines antiques de la banque de de-
pot (Leiden, 1966), 105-118.
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C. Wunsch
der Silber zur Finanzierung eigener Geschafte (z.B. zum Aufkauf von Natu-
ralien, die nach Babylon verschifft und mit Gewinn weiterverkauft werden
sollten) oder gewahrten Darlehen, oft durch Grundstiicke oder Sklaven als
Pfand gesichert, aus Mitteln ihres eigenen Vermogens. Wenn Zinsen zu zah-
len waren, dann betrug die Rate in beiden Fallen in der Regel 20% pro Jahr.
In Betracht zu Ziehen ist auBerdem der abstrakte Charakter der neubabyloni-
schen Verpflichtungsscheine, die den Hauptteil der Geschaftsurkunden aus-
machen. Hinter Belegen fur Silber "schulden" kann sich eine Vielzahl von
Transaktionen verbergen,13 die nur mit Hilfe von weiteren zugehorigen Ur-
kunden genauer bestimmt werden konnen. Die Rolle der Egibis sollte daher
eher als "Geschafts- und Handelshaus"14 definiert werden.
Geschafte mit Naturalien (lebenswichtigen Giitern wie Gerste, Datteln,
Zwiebeln und Wolle) vom Aufkauf in den landlichen Gebieten um Babylon
uber Transport und Lagerung bis zur Vermarktung bildeten das Riickgrat ih-
rer Unternehmungen; sie nahmen also eine Vermittlerfunktion zwischen Pro-
duzenten und Verbrauchern wahr. Obwohl sie vielfaltige geschaftliche Kon-
takte zu koniglichen Beamten und Tempelpersonal hatten, traten sie dabei
nicht als Vertreter einer Institution in Erscheinung, sondern als private Un-
ternehmer, wobei die Organisationsform ihrer Geschafte im Laufe der Jahr-
zehnte Veranderungen unterlag. Sie bauten ein Netz von Verbindungen zu
Lieferanten in bestimmten Gebieten und den ortlichen Beamten, die fur Steu-
ern zustandig waren, auf, organisierten den Transport der Naturalien auf
dem Wasserweg, mieteten Lagerkapazitaten und Boote, erwarben selbst Spei-
cher. Waren sie zu Beginn auf geldgebende Partner angewiesen, so lieBen
sie spater einen Teil ihrer umfangreichen Geschafte durch Untergebene und
eigene Sklaven abwickeln.
13 Jede Verzogerung einer Kaufpreiszahlung (Kreditierung) bzw. Vorabzahlung wird tech-
nisch durch die Ausstellung eines Verpflichtungsscheines bewerkstelligt; beim Lieferungskauf
erscheint der Lieferant als Schuldner, beim Kreditkauf der Kaufer; auch iiber ausstehende
Kaufpreisrestbetrage (etwa beim Haus-, Grundstiicks-, Pfrunden- und SklavenkauO oder Dif-
ferenzbetrage beim Tausch ungleichwertiger Objekte existieren entsprechende Urkunden. Da-
neben gibt es Novationen, etwa wenn verschiedene Forderungen zusammengefaBt werden,
der Glaubiger wechselt (Zession) oder Zins- und Pfandbedingungen wechseln. Auch Forde-
rungen einer Partei, die aus Geschaftsabrechnungen, ja selbst aus Mitgiftversprechen resultie-
ren, konnen als Verpflichtungsschein stilisiert sein. Nicht injedem Falle ist in solchen Urkun-
den der Schuldgrund angegeben. Das gleiche Grundformular nebst Spezialklauseln findet
selbst bei Werk- und Leihvertragen sowie Viehpacht Anwendung, dann ist allerdings Silber
nicht als Gegenstand genannt.
14 Oelsner, J., "Erwagungen zum Gesellschaftsaufbau Babyloniens von der neubabyloni-
schenbis zur achamenidischen Zeit (7.-4. Jh. v. u. Z.)," AoF 4 (1976), 131-149, bes. 144.
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi 351
Die Gewinne wurden vor allem in den Kauf von Grundstucken und Skla-
ven investiert, was man nicht nur der groBen Zahl von Kaufurkunden ent-
nehmen kann, sondern auch den wenigen iiberlieferten Abrechnungen mit
Geschaftspartnern: Nach einer Aufzahlung von Ausgaben und Einnahmen
werden regelmaBig entsprechende Vermogensobjekte aus dem Gemein-
schaftsbesitz herausgelost und den einzelnen Partnern zugewiesen, u.a. durch
Losentscheid.
Die Bewirtschaftung des Grundbesitzes erfolgte durch Pachter, darunter
auch eigene Sklaven. Pachtvertrage mit Spezialklauseln belegen, daB die Dat-
telpalmkultur im Gebiet um Babylon stark intensiviert wurde und entlang der
Kanale zahlreiche Neupflanzungen angelegt wurden. Dieser Vorgang war
sehr arbeitsintensiv und wurde dem Pachter durch entsprechend hohe Er-
tragsanteile iiber mehrere Jahre hinweg vergiitet. Nur auf lange Sicht konnte
daher mit deutlichen Vorteilen und Gewinnen fur den Eigentumer gerechnet
werden, so dafl den Egibis durchaus eine weitsichtige Geschaftsstrategie be-
scheinigt werden kann.
Vor allem in der vierten Generation gibt es Hinweise, daB die Egibis auch
die Bewirtschaftung von Tempellandereien (etwa als GroBpachter) betrieben
/ haben. Dariiber hinaus pachteten sie auch auf bestimmte Zeit die Rechte zum
Einziehen verschiedener Abgaben. Auf die Verarbeitung von Nahrungsmit-
teln (z. B. die Bierherstellung) deuten groBe Mengen von Tonnen und Bot-
tichen, die in Geschaftsabrechnungen und Notizen erwahnt werden. Auch der
Handel mit Sklaven und die Vermietung von Hausern scheint ein eintragli-
ches Geschaft gewesen zu sein.
Aus Urkunden anderer Familienarchive geht hervor, daB es zur damaligen
Zeit in Babylon eine ganze Reihe von Geschaftsleuten gab, die bei Unterneh-
mungen nach gleichem Muster, wenn auch in kleinerem Umfang, mehr oder
weniger erfolgreich operierten. Die Egibis sind daher exemplarisch fur eine
ganze Gesellschaftsschicht, andererseits aber auch eine Ausnahmeerschei-
nung, was ihren Erfolg betrifft und die zahlreichen Zeugnisse, die uns iiber-
liefert sind.
Auf Basis der veroffentlichten Texte allein erhalt man notwendigerweise
ein unvollstandiges Bild, da es oftmals die kleinen Details sind, iiber die wir
gern genauer Bescheid wuBten. Bei den mehreren hundert unpublizierten
Texten, die zu diesem Archiv gehoren und sich im Britischen Museum befin-
den, handelt es sich um solche, die nach dem 23. Jahr Darius' datiert sind
(StraBmaiers chronologisch geordnete Publikation bricht dort ab), um Frag-
mente, deren Datierungen abgebrochen sind, generell schlecht erhaltene Ta-
feln, aber auch um solche, die aus uns nicht erklarlichen Griinden nicht be-
rucksichtigt wurden.
352
C. Wunsch
Als Verf. daran ging, in der Babylon-Sammlung des Britischen Museums
nach unveroffentlichten Egibi-Urkunden zu suchen, war nicht zu erwarten,
daB spektakulare Entdeckungen zu einer Neubewertung unseres Bildes der
Familie fuhren wiirden. Dennoch war iiberraschend, wie viele Fragmente
sich identifizieren und bestimmten Vorgangen zuordnen lieBen und wie aus
einer Summe von Details wiederum generelle Strukturen sichtbar wurden.
An einigen Beispielen soil dies verdeutlicht werden.
Grundstuckskaufe
Etwa hundert bisher unbekannte Urkunden und Fragmente lassen sich den
Grundstiicksgeschaften der Egibis zuordnen.15 G. van Driel hatte eine
Ubersicht uber das diesbeziigliche publizierte Material gegeben,16 und die
neuen Belege fugen sich in das von ihm entworfene Bild bezuglich Lokalisie-
rung, Umfang und Bewirtschaftung ein. Bevorzugt wurden Parzellen von
wenigen Hektar gekauft, die einen direkten Zugang zum Kanal hatten, am
Uferstreifen mit Dattelpalmen bepflanzt waren und oft einen fur Getreidean-
bau geeigneten Anteil umfaBten. Reine Garten waren in der Regel kleiner.
Die Erwerbungen konzentrieren sich auf verschiedene Gebiete rund um Ba-
bylon (im Siiden, Osten und Nordwesten) in Stadtnahe.
Die neuen Texte vervollstandigen unser Bild durch nutzliche Details und
Hintergrundinformationen. Einige stellen Retroakten dar, etwa die Urkunden
uber den Erwerb des Grundstiickes durch den nunmehrigen Verkaufer oder
dessen Vorfahren. Zahlreiche Verpflichtungsscheine mit Pfandbestellung las-
sen erkennen, daB Grundstiicke in der Regel nur dann verkauft wurden,
wenn Schulden zu begleichen waren.
Der Kauf des einzigen iiberdimensionalen Grundstiickes (etwa 35 Hektar),
gleichzeitig die erste Erwerbung im Umkreis von Babylon, wurde von Nabu-
ahhe-iddin nur wenige Monate, nachdem Neriglissar den Thron usurpiert
hatte, getatigt.17 Die Verkaufer, vier Bruder, muBten den Kaufpreis zur Til-
gung von Schulden gegeniiber dem Esagila-Tempel verwenden. Das betref-
15 Die Publikation und Bearbeitung dieser Texte in Verbindung mit einer Gesamtdarstellung
zu Erwerb und Nutzung landwirtschaftlicher Flachen durch die Egibis erscheint als Verf., Das
Egibi-Archiv. 1. Die Felder und Garten, Groningen: STYX. Darin enthalten sind auch detail-
lierte Ausfuhrungenzu den im folgenden besprochenenbeiden Vorgangen. Eine Studie zu den
Wohnhausern ist in Vorbereitung.
16 BSA 4 (1988), 152-155.
17 5r 67, 1.
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi
353
fende Objekt blieb drei Generationen lang im Besitz der Egibis, wie aus ei-
ner spateren Erbteilung zwischen Nabu-ahhe-iddins Enkeln und ihrem Onkel
hervorgeht. Durch einige neue Texte konnen diese Fakten nun prazisiert und
modifiziert werden.
Aus Retroakten ist zu erfahren, daB der friihere Eigentumer und Vater der
vier Bruder kein geringerer als der Gouverneur (sdkin term) von Babylon
war, der im 30. Regierungsjahr Nebukadnezars (465 v. Chr.) (15 Jahre vor
dem Verkauf an die Egibis) das Grundstuck uber einen Mittelsmann gekauft
hatte. Damals kostete es etwas weniger als beim Weiterverkauf, da aber in
der Zwischenzeit groBe Flachen mit Dattelpalmen kultiviert worden (und da-
mit im Wert gestiegen) waren, hat es Nabu-ahhe-iddin letztendlich billiger
erworben. In einer leider fragmentarischen Urkunde wird auBerdem eine An-
weisung des Konigs (wahrscheinlich Neriglissars) bezuglich dieses Grund-
stiickes und des Gouverneursamtes erwahnt, was der Affare eine politische
Dimension verleiht und im Zusammenhang mit den Schulden beim Marduk-
Tempel an AntikorruptionsmaBnahmen denken laBt. Des weiteren wird in der
Urkunde die Halfte des Grundstiickes an Nabu-ahhe-iddins Geschaftspartner
iiberschrieben, in dessen Handen sie auch verbleibt. Wir miissen daher kon-
statieren, daB Nabu-ahhe-iddin zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht fi-
nanzkraftig genug war, um den Erwerb allein zu finanzieren, und eine Halfte
des Terrains muB bei jeglichem Versuch, die GesamtgroBe des Egibi-Grund-
besitzes zu kalkulieren, ausgeschlossen werden. Als das Grundstuck spater
von den Enkeln geteilt wurde, ist ein schematischer Lageplan mit alien wich-
tigen Details angefertigt worden, der beim Schreiben der eigentlichen Tei-
lungsurkunde als Vorlage gedient hat.18 Die Vorderseite des Feldplanes
zeigt ein Rechteck, das in Langsrichtung in zwei Halften geteilt ist. Waage-
recht sind diese in je vier Teile untergliedert, die Grenze zwischen den bei-
den ersten bildet der nam essu "Neue Kanal." Die Seitenlangen aller Teilfla-
chen sind ebenso angegeben wie ihre Flacheninhalte, erstere werden in Ellen
gemessen, letztere im babylonischen Kur zu 54.000 Quadratellen.
Der Plan enthalt Details, die in anderen Texten nur selten angegeben wer-
den, etwa die genaue Zahl der Dattelpalmen, die auf die Dichte des Bestan-
des schlieBen laBt: 77 m2 pro Baum. Der bepflanzte Streifen am Kanallauf
ist 500 m breit, dahinter beginnt das Getreidefeld und erstreckt sich uber
1,37 km, wo es in ein trapezoid geformtes Stuck auslauft und in einem Drai-
nagebassin endet. Die Dattelpalmkultur nimmt uber ein Viertel der Gesamt-
flache ein - gegeniiber einem DreiBigstel bei der ersten Erwahnung dieses
18 BM 30627, siehe Abbildung (Vorderseite). Eine vollstandige Publikation erscheint in
dem in Anm. 15 zitierten Band als Nr. 11.
354
C. Wunsch
Grundstiicks. Innerhalb von 56 Jahren ist demnach die Anpflanzung enorm
erweitert und wahrscheinlich bis an die Grenze der Bewasserungsmoglichkei-
ten ausgedehnt worden.
PS...........,
0
I?
K
BM 30627, Vorderseite
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi
355
Zwei fragmentarische Exemplare einer weiteren, imposanten Kaufurkunde
sind von Strafimaier publiziert worden.19 Das besser erhaltene tragt Siegel-
abrollungen, beim anderen sind nur die zugehorigen Beischriften erhalten.
Zwei weitere gesiegelte Randfragmente mit gleichem Wortlaut und ein gro-
fies Oberflachenfragment mit dem Text der Vorderseite sind aufterdem in den
Bestanden des Britischen Museums zum Vorschein gekommen. Nach Text-
verteilung und -iiberlappungen zu urteilen, muB der Vertragstext in minde-
stens drei gesiegelten Exemplaren vorgelegen haben, wahrscheinlich sogar
vier; daneben gab es wohl auch ungesiegelte Abschriften. In der Tat sind in
der Urkunde vier Schreiber aufgelistet, von denen je zwei auf rechtem und
linkem Rand ihre Siegel abgerollt haben, bevor der eigentliche Vertragstext
geschrieben wurde.
Die Urkunde beinhaltet den Verkauf von sechs Grundstiicken (Dattelpalm-
garten und Ackerland in der Umgebung Baby Ions), drei Stadthausern sowie
drei Sklaven durch Angehorige des Kidin-Marduk aus der Familie Sangu-Gu-
la an Itti-Marduk-balatu. Kidin-Marduk hatte iiber viele Jahre in geschaftli-
chem Kontakt zu den Egibis und Itti-Marduk-balatus Schwiegereltern gestan-
den, die ihm umfangreiche Kredite gewahrt hatten. Offenbar war er plotzlich
und unerwartet gestorben, zu einem Zeitpunkt, als es um seine Geschafte
nicht sehr gut bestellt war. Seine Familie war daher gezwungen, durch den
Verkauf der erwahnten Vermogensobjekte die Schulden zu begleichen. Dies
ist etwa das Bild, das sich den bisher publizierten Urkunden entnehmen laBt.
Neben Gesamtflache und -preis aller Grundstucke ist ihre grobe Lokalisie-
rung bekannt, in einigen Fallen auch der Name dessen, der es an Kidin-Mar-
duk und seine Ehefrau verkauft hat.
Die neuen Textfragmente und -anschliisse helfen, diese Angaben zu prazi-
sieren. Dadurch war es Verf. auch moglich, unter den unveroffentlichten Ta-
feln der Babylon-Sammlung einige Urkunden zu identifizieren, die den Er-
werb dieser Grundstucke durch die Familie Sangu-Gula zum Gegenstand ha-
ben und offensichtlich beim Weiterverkauf an die Egibis ausgehandigt bzw.
von diesen kopiert worden sind; sie sind daher unter ihren Akten im Archiv
anzutreffen.
Neben genaueren Angaben zu den einzelnen Arealen (wie Lokalisierung,
GroBe, Preis und landwirtschaftliche Nutzung) werden auch die Umstande
von Erwerb und Verauflerung aus dem Blickwinkel der ambitiosen, zu ra-
schem Wohlstand gelangten, dann aber in Schwierigkeiten geratenen Familie
Sangu-Gula erkennbar. Kidin-Marduk und seine Ehefrau hatten die Grund-
Cyr 160 und 161, letzteres mit Siegeln (siehe Photo).
BM 32188+ (Cyr 161), linker Rand BM 32188+ (Cyr 161), reenter Rand
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi 357
stiicke in der Regierungszeit Nabonids (555-539) und Cyrus' (538-530) er-
worben, z.T. nur wenige Jahre vor ihrem Weiterverkauf, und gleichzeitig
in regelmaBigen Abstanden Zinszahlungen an ihre Glaubiger geleistet. Der
Tod des Kidin-Marduk muB seine Angehorigen jedoch in eine finanzielle
Notlage gebracht haben. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daB die
Hauptglaubiger, Itti-Marduk-balatus Schwiegereltern, eine Losung
im Einvernehmen mit den Schuldnern gesucht haben, wobei sie, wie es in
einer Urkunde heiBt, Mitleid hatten und auch ausstehende Zinsen erlieBen,
wahrend ihr Schwiegersohn die erwahnten Vermogensobjekte zum gleichen
Preis kaufte, zu dem sie zuvor von der Familie Sangu-Gula erworben wor-
den waren. Da ein Vergleich der Grundstiickpreise in Gebiet von Babylon
zur fraglichen Zeit keine Anzeichen fur betrachtliche Schwankungen oder ei-
nen generellen Anstieg erkennen laBt,20 wird man die Vorgehensweise der
Egibis in der Tat als fair beurteilen konnen, jedenfalls keineswegs als eine
willkiirliche Ubervorteilung der insolventen Schuldner durch den Glaubiger
mit Aneignung der Objekte zu Niedrigpreisen.
Bei der gesamten Transaktion ist, wenn man von einem Betrag absieht,
der an Nebenglaubiger gezahlt werden muBte, wahrscheinlich kein Geld ge-
flossen. Normalerweise wiirde bei einem Grundstucksverkauf zur Schulden-
tilgung der Kaufpreis (bzw. ein Teil davon) direkt vom Kaufer an den Glau-
biger ausgehandigt, verbunden mit einer Auflosung eventuell bestehender
Pfandrechte. Nun waren im vorliegenden Falle Iddin-Marduk und seine Ehe-
frau die Hauptglaubiger, der Kaufer ihr Schwiegersohn, dem sie bei seiner
Heirat vertraglich zugesichert hatten, ihrer Tochter neben der stattlichen Mit-
gift von 24 Minen Silber auch ein Drittel von Iddin-Marduks Erbe zu hinter-
lassen. Das kurzlich publizierte Testament des Iddin-Marduk21 lehrt, daB
die Ubergabe des Erbes, oder zumindest eines Teils, de facto bereits zu Leb-
zeiten Iddin-Marduks vor sich gegangen war. Sein Schwiegersohn wurde
nicht nur allmahlich an den Geschaften seines Schwiegervaters beteiligt, son-
dern es wurden auch groBe Summen zu seinen Gunsten transferiert, iiber die
Verpflichtungsscheine zu seinen Lasten ausgestellt wurden und die nach dem
Tod des Iddin-Marduk an dessen Enkel (Itti-Marduk-balatus Kinder) iiberge-
hen sollten. Im Testament ist der eindrucksvolle Betrag von 40 Minen ge-
20 Zu den Grundstuckspreisen vgl. Miiller, G.G.W., "Die Teuerung in Babylon im 6. Jh.
v. Chr.," AfO 42/43 (1995-96), 163-175; Verf., "The Real Estate of the Egibi Familiy in the
Babylon Area (6th cent. B.C.)." in: Hudson, M.-Levine, B. (Hrsg.), Urbanization and Land
Ownership in the Ancient Near East (Cambridge/MA, 1999), 391-419.
21 AfO 42/43 (1995-96), 48-53 (Nr. 2).
358
C. Wunsch
nannt. Wir haben guten Grand zu der Annahme, daB darin auch jene mehr
als 20 Minen enthalten sind, die Iddin-Marduk aus dem Verkauf des Sangu-
Gula-Vermogens zugestanden hatten.
Die Richter des Konigs
Nabu-ahhe-iddin, das Oberhaupt der Familie Egibi in der zweiten Genera-
tion, hat zwolf Jahre - bis zu seinem Tod - als koniglicher Richter unter Na-
bonid amtiert. Bei der Suche nach Egibi-Texten waren Verf.in den entspre-
chenden Ankaufen auch Tafeln und Fragmente mit Richtersiegeln und ent-
sprechenden Beischriften aufgefallen, die auf den ersten Blick nichts mit den
Geschaften der Familie zu tun hatten. Es handelte sich um ProzeBurkunden
und verwandte Texte aus der Zeit Neriglissars und Nabonids, und es zeigte
sich schnell, daB die Siegel und Beischriften der Richter keineswegs so zufal-
lig auf den Tafeln angeordnet waren, wie es die allgemein in dieser Hinsicht
unzulanglichen Textveroffentlichungen erscheinen lassen. Vielmehr lieBen
sich dadurch die Richter identifizieren und ihre Rangordnung erkennen,
selbst wenn die entsprechenden Namen in der Zeugenliste nicht erhalten wa-
ren. Sie liefern somit den Schlussel fur die Rekonstruktion der Richterkolle-_
gien in Babylon und gestatten damit unerwartete Einsichten in das Gerichts-
wesen dieser Zeit.22
Es sind jetzt etwa zwei Dutzend vollstandig oder fragmentarisch erhaltene
ProzeBurkunden und -protokolle tm eigentlichen Sinne aus Babylon bekannt;
ihre Zahl hat sich damit verdoppelt.
Kollegien von koniglichen Richtern werden zwar in Urkunden aus ver-
schiedenen Orten genannt, das vorhandene Material wird aber von Zeugnis-
sen aus Babylon dominiert, die sich iiber einen Zeitraum von zwanzig Jahren
verteilen, und nur von dort ist eine ausreichende Menge von Belegen iiberlie-
fert, anhand derer die Zusammensetzung derartiger Kollegien iiber einen ge-
wissen Zeitraum, konkret vom Beginn der Regierang Neriglissars (559) bis
zum Ende von Nabonids (539) Herrschaft, verfolgt werden kann.
Die Kollegien werden von drei bis acht Richtern gebildet, denen der zu-
22 Es sei auf die ausfiihrliche Darstellung von Verf., "Die Richter des Nabonid," in: Mar-
zahn, J. - Neumann, H. (Hrsg.), Assyriologica et Semitica. Festschrift fur J. Oelsner ... [=
AOAT 252] (Munster, erscheint 1999), sowie die zugehorige Urkundenpublikation "Und die
Richter berieten... Streitfalle in Babylon aus der Zeit Neriglissars und Nabonids," AfO 44/45
(1997-98), 59-100, verwiesen.
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi 359
standige Statthalter (sdkin term) oder Oberrichter (sartennu, sukkallu) vorste-
hen kann und denen meist mehrere Gerichtsschreiber beigeordnet sind. Das
Richterkollegium rekratiert sich aus einem sehr begrenzten Kreis von Perso-
nen; niemals sind zwei Mitglieder aus einer Familie gleichzeitig als Richter
in einem Kollegium vertreten. Die Kollegien sind hierarchisch geordnet und
erstaunlich stabil. Nur in einem Fall haben Richter ihre Position getauscht.
Neulinge beginnen jeweils auf den letzten Positionen und gelangen nur nach
oben, wenn ein Ranghoherer stirbt oder ausscheidet. Aus den bisher bekann-
ten Texten laBt sich eine erstaunliche personelle Kontinuitat ablesen, selbst
iiber politisch turbulente Zeiten hinweg.
Festzuhalten bleibt, daB fast alle uberlieferten ProzeBurkunden auBerhalb
der Tempelgerichtsbarkeit aus neubabylonischer Zeit aus Ankaufen stammen,
die mit dem Egibi-Archiv in Verbindung zu bringen sind. Neben einer Ver-
wicklung der Familie in die betreffenden Streitfalle oder ihrem direkten Inte-
resse an deren Objekten (Kauf von Garten, Feldern, Sklaven) liefert die Tat-
sache, daB Nabu-ahhe-iddin Kopien solcher Dokumente in seiner Eigenschaft
als Richter unter seinen Urkunden aufbewahrt haben konnte, eine weitere Er-
klarungsmoglichkeit fur die Anwesenheit so vieler Richterarkunden — speziell
aus seiner Amtszeit — im Familienarchiv.
Ausblick
Aus dem Gesagten diirfte deutlich geworden sein, welches Potential fur
die Erforschung der neubabylonischen Gesellschaft dieses Archiv enthalt;
zum anderen wurde demonstriert, dafi es fur die ErschlieBung des Archivs
der Einbeziehung alien verfugbaren Materials, der Arbeit am Detail und der
Beachtung "nichtphilologischer" Merkmale, wie etwa der Siegel, bedarf. Des
weiteren ist auch die Publikation und Bearbeitung verschiedener zeitgleicher
kleinerer Archive und Textgrappen aus den Bestanden des Britischen Muse-
ums, die aus Babylon, Borsippa, Dilbat und anderen Orten stammen, wiin-
schenswert, da sie ahnliche Geschafte und innerfamiliare Transaktionen —
wenn auch in anderen GroBenordnungen — dokumentieren und damit einen
VergleichsmaBstab bieten und helfen, die Rolle der Egibis in ihrer Zeit ange-
messen zu beurteilen.
In den beiden letzten Jahrzehnten ist ein zunehmendes Interesse an den
spaten Perioden der babylonischen Geschichte und ihrer Uberlieferang an
Rechts- und Wirtschaftsurkunden festzustellen, das sich in grandlegenden Pu-
blikationen, neuen Texteditionen und prosopographischen Studien niederge-
360 C. Wunsch
schlagen hat.23 Nicht zuletzt hat auch die Erschliefiung der Sippar-Samm-
lung des Britischen Museums durch Kataloge24 dazu beigetragen. Umso em-
pfindlicher muBte der Mangel beziiglich der Babylon-Texte empfunden wer-
den, mit dem Langzeit-Desiderat "Egibi" an der Spitze. Nunmehr sind die
ersten Schritte getan, um diese Liicke zu schlieBen. H. D. Baker hat eine
Dissertation zur Prosopographie der Familien aus Babylon unter Einbezie-
hung unpublizierten Materials abgeschlossen,25 die kunftig den Schliissel
zur Bearbeitung der verschiedenen Archivgruppen und Dossiers darstellen
diirfte. K. Abraham arbeitet an einer Studie zu den Geschaften der vierten
Generation der Familie Egibi, insbesondere den Beziehungen zur koniglichen
Verwaltung und den Tempeln, in deren Rahmen auch zahlreiche bisher unbe-
kannte Tafeln publiziert werden sollen.26 Zu den Grundsriicksgeschaften hat
sich Verf. geaufiert (s. Anm. 14); der Behandlung der Felder und Garten
wird die der Wohnhauser folgen, eine Untersuchung zu den Sklaven ist in
Vorbereitung. Ziel ist es u.a., alle zum jeweiligen Thema aussagekraftigen
Texte zu edieren und damit allgemein zuganglich zu machen. Mehrere Auf-
23 Fur die neubabylonisch/fruhachamenidische Zeit zu nennen sind hier insbesondere die
Arbeiten von Kiimmel, H. M., Familie, Beruf und Amt im spatbabylonischen Uruk ( =
ADOG 20, Berlin, 1979); Kessler, K., Uruk. Urkunden aus den Privathausern ( = AUWE
8, Mainz, 1991); Gehlken, E., Uruk. Spatbabylonische Wirtschaftstexte aus dem Eanna
Archiv I. (= AUWE 5, Mainz, 1990), II. (= AUWE 11, Mainz, 1996) fur Uruk; MacGin-
nis, J., Letter Orders from Sippar and the Administration of the Ebabbara in the Late-Babylo-
nian Period (Poznan, 1995); Jursa, M., Die Landwirtschaft in Sippar in neubabylonischer Zeit
(= AfO Beiheft 25, Wien, 1995); Bongenaar, A.C.V.M., The Neo-Babylonian Ebabbar
Temple at Sippar: Its Administration and Its Prosopography (= PIHANS 80, Istanbul, 1997)
fur Sippar; Joannes, F., Archives de Borsippa. La familie Ea-iluta-bani (Genf, 1989) fur Bor-
sippa. Es sei aufierdem auf die zahlreichen Artikel und Rezensionen von G. van Driel verwie-
sen, die sich mit der Rekonstruktion von urspriinglichen Archivzusammenhangen und Fragen
der Landwirtschaft in dieser Periode beschaftigen.
24 Catalogue of the Babylonian Tablets in the British Museum (London): Leichty, E., Vol.
VI. Tablets from Sippar 1 (1986); ders. und Grayson, A. K., Vol. VII. Tablets from Sippar
2 (1987); ders., Finkelstein, J. J. und Walker, C.B.F., Vol. VIII. Tablets from Sippar 3
(1988). Nunmehr steht auch Sigrist, M., Figulla, H. H. und Walker, C.B.F., Vol. 2 (Lon-
don, 1996) zur Verfugung; er betrifft aber Nummern, in denen keine Egibi-haltigen Samm-
lungen registriert sind.
25 Bibliographische Referenz ist mir derzeit noch nicht verfugbar.
26 Business and Politics in the Egibi Archive. New Texts from the Time of Marduk-nasir-
apli (Arbeitstitel).
Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi 361
satze widmen sich speziellen Fragestellungen.27 In Zusammenarbeit mit H.
D. Baker wurde auBerdem der Bestand an gesiegelten Privaturkunden aus
Babylon und Borsippa aus der Regierungszeit von Nebukadnezar bis Darius
I. aufgenommen.28
Ein Projekt der Zukunft mufl es sein, die bislang einzige Belegsammlung
zu den in den Babylon-Urkunden bezeugten Personen, das 1903 erschienene
"Neubabylonische Namenbuch" von K. N. Tallqvist, auf den neuesten Stand
zu bringen und neben den seit der Jahrhundertwende veroffentlichten Urkun-
den auch unpublizierte Texte einzubeziehen. Die bisher zu diesem Zwecke
individuell erarbeiteten Datenbanken miiBten in ein gemeinsames Format um-
gewandelt, verschmolzen, generell zuganglich gemacht und auf dem Laufen-
den gehalten werden, wobei dem Medium Internet dank seiner flexiblen
Moglichkeiten fur Anderungen, Zusatze etc. sicherlich grofie Bedeutung zu-
kommen wird. Ein solches Vorhaben kann jedoch von einem Einzelnen
kaum bewaltigt werden; es bedarf der Kooperation aller an diesem For-
schungszweig Tatigen und, wegen der erforderlichen Ressourcen und zum
Zwecke der Koordinierung und Kontinuitat, der Anbindung an eine Instituti-
on.
Die philologische und inhaltliche Erschlieflung der Texte in ihrem Archiv-
zusammenhang und die Erarbeitung von Referenzwerken wird neue Perspek-
tiven auf die Gesellschaft in neubabylonischer und fruhachamenidischer Zeit
eroffnen und jener Forschungsrichtung neue Impulse verleihen, die mit der
Entdeckung der Egibi-Tafeln vor iiber hundert Jahren so verheiBungsvoll be-
gonnen hat.
ANHANG:
Bibliographic der Egibi-Texte
Publikationen, die Erstveroffentlichungen von Urkunden und Briefen aus
dem Egibi-Archiv in Kopie oder Transliteration enthalten, sind im folgenden
unter Angabe der Museen und Sammlungen, in denen sie sich befinden, auf-
gelistet (BM steht fur British Museum). Haufig sind die Texte allerdings mit
27 S. die in Anm. 8, 20 und 22 zitierten Artikel; des weiteren wird demnachst "Neubabylo-
nische Geschaftsleute und ihre Beziehungen zu Palast- und Tempelverwaltungen. Das Beispiel
der Familie Egibi," in: Bongenaar, A.C.V.M., Interdependency of Institutions and Private
Entrepreneurs, (Leiden [Veroffentlichung der Beitrage des 2. MOS Symposiums]) erscheinen.
28 Erste Ergebnisse wurden auf der Rencontre 1998 unter dem Titel "Neo-Babylonian nota-
ries and their use of seals" vorgestellt.
362
C. Wunsch
solchen anderer Herkunft vermischt und die Identifizierung beruht allein auf
dem Vorkommen signifikanter Personennamen. Insbesondere bei Urkunden,
die in Babylon ausgestellt wurden, aber keine Mitglieder der Familie Egibi
nennen, konnte eine Verbindung zu den Geschaften der Egibis bestehen, die
sich aber nur nachweisen IaBt, wenn entsprechende Bindeglieder bekannt
sind.
Abraham, K.
Abraham, K.
Archi, A.
Ball, C. J.
Biggs, R. D.
Clay, A. T.
Contenau, G.
Dalley, S.
Durand, J.-M.
Evetts, B. T. A.
Frayne, D. R.-
Peters, C. A.
Hecker, K.
"The End of Marduk-nasir-apli's Career as Businessman
and Scribe: New Evidence from Unpublished Egibi Texts
from the British Museum," in: Van Lerberghe, K. —
Schoors, A. (Hrsg.), Immigration and Emigration within
the Ancient Near East. Festschrift E. Lipinski [= OLA
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vatbesitz, gleiche Tafel wie Dalley, Edinb. 75].
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quante-deux Reflexions sur le Proche-orient ancien-offer-
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TCL 9 [Nr. 124], TCL 12 und 13 (1927-29) [Louvre,
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lection of the Royal Scottish Museum, Edinburgh (Edin-
burgh, 1979) [Nr. 68, 69?, 75, 76].
Textes babyloniens d'epoque recente (Paris, 1981) [Mnb
1832 (Tf. 81 — es handelt sich um eine Abformung: cast/
moulage), 1835 (Tf. 81), 1855 (Tf. 82), 1838 (Tf. 95) -
Louvre, Paris (Bearbeitung bei Joannes, F., Textes eco-
nomiques de la Babylonie recente (Paris, 1982) unter Nr.
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Die Geschaftsurkunden der Familie Egibi
363
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R. D. Sack publiziert) sowie Nr. 54f. sind mit Sicherheit
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Kopie].
Rutten, M. RA 41 (1947), 101 [Bibliotheque Nationale, Paris: 1
Text].
Sack, R. H. Amel-Marduk 562-569 B.C. A Study Based on Cunei-
form, Old Testament, Greek, Latin and Rabbinical Sour-
ces [= AO ATS 4] (Neukirchen-Vluyn, 1972) [BM-Texte,
ohne Kopien].
364
C. Wunsch
Sack, R. H.
Sayce, A. H.
Speleers, L.
Stigers, H.
Straftmaier, J. N.
Straflmeier, J. N.
Straflmeier, J. N.
Tanret, M.—Dekiere, L.
Thompson, R. C.
Weszeli, M. -
und Baker, H. D.
Wunsch, C.
Wunsch, C.
Wunsch, C.
Neriglissar - King of Babylon [= AO AT 236] (Munster,
1994) [BM-Texte, ohne Kopien].
BOR 4 (1889-90), 1-5 [Pitt Rivers Museum, Oxford: 4
Texte - Kollation C. Wunsch, NABU 97/58].
Recueil des inscriptions de l'Asie Anterieure des Musees
Royaux du Cinquantenaire a Bruxelles (Bruxelles, 1925)
[Nr. 276f., 279f., 286]..
JCS 28 (1976), 3-59 [Nr. 46 (Duplikat zu Dar 485) -
John Frederick Lewis Collection, Philadelphia].
Babylonische Texte, Heft 1-12 (Leipzig, 1889-90) [Heft
1-4 = Nbn, 5-6 = Nbk, 7 = Cyr, 8-9 = Camb, 10-12
= Dar — BM-Texte].
Die babylonischen Inschriften im Museum zu Liverpool,
Actes du 6e Congres (1885) [Nr. If., 3?, 4-6, 10, 12-21,
23-27, 28?, 32f. — vormals Liverpool; dieTafeln wurden
wahrend des Krieges zerstort, Kollationen sind daher
nicht mehr moglich. Nr. 34 — aus Privatbesitz. Ab Nr. 35
handelt es sich um Kopien von BM- und Louvre-Texten,
die auch in Straflmaier, Babylonische Texte sowie TCL
12 und 13 publiziert sind, siehe doit].
ZA 4 (1889), 106-152 [Nr. 2, 8, 9 - BM-Texte].
RA 90 (1996), 161-169 [1 Text aus Privatbesitz].
CT 22 (1906) [BM-Texte].
WZKM 86 (1996), 461-478 [Nr. 1 - BM 30913].
WZKM 87 (1997), 231-247 [BM 30740].
AfO 42/43 (1995-96), 33-63 [BM-Texte].
AfO 44/45 (1997-98), 59-100 [BM-Texte].
Die Urkunden des babylonischen Geschaftsmannes Iddin-
Marduk. Zum Handel mit Naturalien im 6. Jahrhundert
v. Chr. [= Cuneiform Monographs, Bd. 3] (Gronin-
gen,1993) [BM-Texte, 1 Text aus Privatbesitz (Nr. 209),
1 Text im Besitz der Freien Universitat Berlin (vormals
Sammlung Amherst, Nr. 387)].
Des weiteren existieren unpublizierte Kopien von BM-Texten, die Ende
des vergangenen Jahrhunderts von J.N. StraBmaier und G. Bertin angefer-
tigt wurden und im Britischen Museum eingesehen werden konnen. Die Pu-
blikation von Bertins Kopien durch E. Leichty ist in Vorbereitung. Eine
Ubersicht iiber die Archivgruppen innerhalb der Louvre-Sammlung gibt G.
van Driel, BiOr 43 (1986), 5-20, die unter "1. Texts from Babylon" mit
Anm. 3-9 auch die Egibi-Texte behandelt. Anm. 8 widmet sich speziell den
Briefen (auch den in CT 22 publizierten).